AGB/Datenschutz - MMF Engineering
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

>>Link zu unserer Datenschutzerkärung

 

AGB:

 

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

 

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.

 

2.1. Angebot im E-Business
Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG nicht verpflichtet.

 

2.2. Angebote im Fernabsatz / Die Belehrung über das Rücktrittsrecht

 

2.2.1. Im Falle der Online-Bestellung von Waren
Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
Für Audio- oder Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs, Videos, etc. sowie für Computersoftware besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn die Waren nicht entsiegelt worden sind.

 

2.2.2. Im Falle der Online-Bestellung von Dienstleistungen
Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne eine Angabe von Gründen abgegeben wird.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Preises nur Zug um Zug gegen allfällige Zurückstellung bereits empfangener Leistungen statt. Empfangene Leistungen sind soweit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Besteller nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet bzw. in Anspruch genommen werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von uns ein angemessenes Entgelt einbehalten. Allfällige Kosten der Zurückstellung gehen zu Lasten des Kunden.
Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.

 

2.3. Eventuelle Ergänzung
Es wird vereinbart, dass mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung(en) sofort bzw. innerhalb von sieben Werktagen ab Bestellung begonnen wird. Für die Dienstleistung(en) besteht kein Rücktrittsrecht.

 

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Die angegebenen Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich inkl. Standardverpackung, jedoch ohne Montage und ohne sonstige Nebenkosten.
Die Kosten der Verpack ung sind entweder im Preis enthalten oder gesondert (nach Selbstkosten) ausgewiesen und zusätzlich zu bezahlen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Es gelten die zum Lieferdatum aktuellen Preise und Rabatte. Rabatte gelten nur, wenn die Bezahlung vertragsgemäß erfolgt und/oder vereinbarte Gesamtmengen abgenommen werden. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte und eingeräumte Skonti.
Sofern kein bestimmter Preis vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise.

 

4.1. Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2 oder einer an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.

 

5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig soferne nichts anderes vereinbart wurde. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind die unternehmerischen Verzugszinsen zu entrichten (§ 1333 ABGB). MMF Engineering ist berechtigt, Ihre Forderungen ganz oder teilweise abzutreten. Wechsel und Schecks werden nur Zahlungs halber akzeptiert. Es besteht keine Verpflichtung zum Protest. Sie gelten erst nach Liquidierung als Zahlung. Alle damit verbundenen Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen Forderungen von MMF Engineering aufzurechnen.

 

6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

7. Transport – Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

 

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Vorbehaltseigentum von MMF Engineering. Der Kunde ist zur Weiterverarbeitung oder Weiterveräuße rung unter ausdrücklicher Überbindung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Die Ware darf nicht verpfändet oder in das Sicherungseigentum Dritter übertragen werden.
Von sämtlichen Zugriffen Dritter (Pfändung, Zurückbehaltung, etc.) ist MMF Engineering bei sonstigem Schadenersatz unverzüglich zu verständigen.
Im Fall der Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware tritt hiemit der Kunde sämtliche Forderungen samt Nebenrechten an MMF Engineering ab, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist.
Der Vertragspartner ist auf Aufforderung von MMF Engineering verpflichtet, seinen Kunden die Abtretung anzuzeigen und für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen MMF Engineering Auskunft zu geben und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

 

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung unsere Firmenadresse.

 

10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 30 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

 

12. Einseitige Leistungsän derungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung
abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

 

13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung/Leistung.

 

13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 993b ABGB ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

 

14. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung.

 

15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

16. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklama tionen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

19. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

 

20. Gerichtsstandvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MMF Engineering.
Es gilt österreichisches Recht. Die Verweisung auf eine andere Rechtsordnung wird ausgeschlossen.

 

21. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit

21.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in Wien nach der für dasselbe geltenden Schiedsgerichtsordnung von einem Einzelschiedsrichter/Schiedsrichtersenat (nicht Zutreffendes streichen) endgültig entschieden.

 

21.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

 

22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, dann verpflichten sich die Parteien eine solche Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleibt die Rechtswirksamkeit d er übrigen Bestimmungen unberührt.